Wer nach einem „günstigen Kredit" sucht, stößt schnell auf zwei unterschiedliche Prozentzahlen: den Sollzins und den effektiven Jahreszins. Nur wer den Unterschied kennt, kann Angebote seriös vergleichen – und vermeidet, auf einen niedrig wirkenden, aber unvollständigen Zinssatz hereinzufallen.
Sollzins und effektiver Jahreszins – der Unterschied
Der Sollzins (Nominalzins) ist der reine Zinssatz, mit dem die Kreditsumme verzinst wird. Der effektive Jahreszins (auch „Effektivzins") berücksichtigt zusätzlich alle weiteren Kosten des Kredits – etwa Bearbeitungsgebühren oder Auszahlungsmodalitäten – und bildet dadurch die tatsächliche jährliche Belastung ab. Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist in jeder Kreditwerbung gesetzlich vorgeschrieben, damit Verbraucher Angebote unterschiedlicher Anbieter überhaupt vergleichen können.
Pflichtangaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV)
In Deutschland regelt die Preisangabenverordnung (PAngV), welche Angaben in der Kreditwerbung verpflichtend sind, sobald ein Zinssatz oder sonstige Zahlenangaben zu den Kreditkosten beworben werden. Wirbt ein Anbieter mit einem „ab"-Zinssatz, muss er ein repräsentatives Beispiel nennen, das für einen gesetzlich definierten Anteil der tatsächlich zu diesem Zinssatz abgeschlossenen Verträge gilt. Dazu zählen unter anderem:
- der effektive Jahreszins
- der Sollzins (fest oder variabel)
- der Nettodarlehensbetrag
- die Vertragslaufzeit
- der Gesamtbetrag, der vom Verbraucher zu zahlen ist
Diese Angaben sollen verhindern, dass Anbieter ausschließlich mit einem besonders niedrigen „ab"-Zinssatz werben, der in der Praxis nur wenigen Antragstellern mit sehr guter Bonität gewährt wird.
Warum der „ab"-Zins selten für alle gilt
Die auf Vergleichsportalen beworbenen Zinssätze – beispielsweise ab 0,69 % p. a. bei Smava oder ab 1,27 % p. a. bei Check24 Kredit – sind in der Regel Bestzinssätze für Antragsteller mit sehr guter Bonität. Der individuell berechnete Zinssatz richtet sich nach Einkommen, Schufa-Score und weiteren Faktoren und kann im Einzelfall deutlich höher liegen. Erst nach der unverbindlichen Anfrage bei der jeweiligen Bank erhalten Sie den für Sie persönlich geltenden effektiven Jahreszins.
So erkennen Sie ein wirklich günstiges Angebot
1. Immer den effektiven Jahreszins vergleichen
Verlassen Sie sich nie allein auf den Sollzins – er sagt wenig über die tatsächliche Gesamtbelastung aus.
2. Gesamtkosten statt Monatsrate betrachten
Eine niedrige Monatsrate durch eine lange Laufzeit kann in der Gesamtsumme teurer sein als eine höhere Rate bei kurzer Laufzeit. Vergleichen Sie daher immer auch den Gesamtbetrag.
3. Zusatzkosten und Restschuldversicherung prüfen
Manche Anbieter bieten optionale Restschuldversicherungen an. Diese erhöhen die Kosten und sind in der Regel nicht Voraussetzung für die Kreditvergabe.
Häufige Fragen
Ist der effektive Jahreszins immer höher als der Sollzins?
In der Regel ja, da er zusätzliche Kosten einrechnet. Bei reinen Zinskrediten ohne weitere Gebühren können beide Werte nahe beieinander liegen.
Muss der effektive Jahreszins in jeder Werbung stehen?
Sobald eine Kreditwerbung Zahlenangaben zu Zins oder Kosten enthält, schreibt die PAngV die Angabe des effektiven Jahreszinses und eines repräsentativen Beispiels vor.
Wo finde ich den für mich persönlich geltenden Zinssatz?
Erst nach einer unverbindlichen Anfrage mit Angabe von Kreditsumme, Laufzeit und grundlegenden Bonitätsdaten nennt Ihnen die Bank den individuell geltenden effektiven Jahreszins.
Einen strukturierten Überblick über aktuelle Konditionen verschiedener Anbieter bietet unser Kreditvergleich, in dem Sie Kreditsumme und Laufzeit frei wählen können.